Technische Daten

KDSE 2000 0800 0060 UN

Wir halten eines der breitesten Sortimente am Markt mit unterschiedlichen X- und Y-Flüssigkeitszulassungen in allen gängigen Volumen-, Hals- und Gewichtsausführungen vor. Mit unseren Zulassungshöhen decken wir alle marktüblichen Gefahrgutanforderungen ab. Es ist zu beachten, dass Gefahrgutzulassungen von Hohlkörpern immer in Verbindung mit definierten Rohmaterialien und Verschlüssen ausgestellt sind und vom Inverkehrbringer nur in diesen Kombinationen als Gefahrgutverpackung eingesetzt werden dürfen.

Anwendungsbereich Gefahrgut
Nennvolumen [l] 20
Einsatzgewicht [g] 800
Mündungs-Ø [mm] 60
Überlaufvolumen [ml] 22.400
Außendimensionen
(L x B x H) [mm]
290 x 248 x 379
Rohmaterial HDPE

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Dekoration & Farbgestaltung

Wenn die äußeren Werte zählen

Am point of sale trägt das Erscheinungsbild einer Verpackung erheblich zur Kaufentscheidung bei. Unsere Packmittel können deshalb mittels Farb- und Dekorationswahl in ihrem Erscheinungsbild beeinflusst werden. Als Dekorationsverfahren können wir Ihnen die Etikettierung oder das Sleeven anbieten. Gerne besprechen wir hierzu unsere Möglichkeiten mit Ihnen.

Produktergänzungen

Für erweiterte Verpackungsfunktionen

Mehrwerte

Weshalb Sie unseren Produkten vertrauen dürfen

Konformitätserklärung & Rohstoffverwendungsnachweis

Regelgerechte Produktion, gesetzeskonforme Produkte

Als Hersteller von Lebensmittelverpackungen sind wir uns der Verantwortung für unsere Produkte und deren möglichen Einfluss auf abgepackte Lebensmittel bewusst. Mit größtmöglicher Sorgfalt werden daher alle Einflussgrößen auf unsere Produktionen und Produkte abgewogen und gelenkt. Von uns zum Einsatz als Lebensmittelbedarfsgegenstand hergestellte Verpackungen entsprechen allen nationalen und europäischen gesetzlichen Anforderungen. Die Prüfungen für diese Zusicherung werden immer nach aktueller Gesetzeslage durch ein externes akkreditiertes Institut auf Basis eines von uns festgelegten "worst-case-Szenarios" durchgeführt. Gerne stellen wir Ihnen bei Bedarf unsere Konformitätserklärung zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzgeber jede Herstellungsstufe von Lebensmittelbedarfsgegenständen verpflichtet hat, eine eigene abgeprüfte, konsistente und jeweils aktuelle Konformitätserklärung auszustellen. Wir können deshalb keine diesbezüglichen kundenseitigen Vorlagen beantworten.

Beständigkeitsliste

Kompatibilitätsaussagen zu unseren Rohstoffen

Die nachfolgenden Beständigkeitsaussagen für PE sollen als Hilfestellung und erster Anhaltspunkt dienen, mit welchen Stoffen unsere Produkte kompatibel sein sollten. Unsere Hilfestellung entbindet Sie aber keinesfalls von eigenen Verträglichkeitsprüfungen.


Gefahrgutrecht

Sicherheitsregelungen für gefährliche Güter

Unter http://www.bam.de/de/service/amtl_mitteilungen/gefahrgutrecht/gefahrgutregeln_a.htm gibt die Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) eine Übersicht über alle relevanten Themen des Gefahrgutrechts. Hierin findet sich unter anderem auch die ständig aktualisierte Assimilierungsliste (BAM-GGR004/Anhang 1), anhand der Inverkehrbringer von Gefahrgütern einsehen können, mit welchen Simulanzien Gefahrgutverpackungen für ihren Einsatzzweck zugelassen sein müssen.

Individualentwicklung

Wenn „weitergetüftelt“ werden soll

Wenn die verfügbaren Standards am Markt Ihre Anforderungen nicht decken oder Sie das Besondere suchen, sind Sie bei uns an der richtigen Adresse: In strukturierten Prozessen führen wir Sie von der Entwicklung bis zum fertigen Serienprodukt einer ganzheitlich durchdachten Individuallösung zu. Dabei können wir jederzeit auf die Expertise aller Gruppen-Unternehmensbereiche mit unterschiedlichen Fertigungstechnologien, Produkt- und Prozessschwerpunkten zurückgreifen.

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