Technische Daten

KDSE 0600 0280 0055 PH

Unter Einsatz von Rohmaterialien mit einer Bescheinigung nach der europäischen Pharmakopöe, sind unser Fertigungsverfahren und unsere Produkte für pharmazeutische Anwendungen geeignet. Der Inverkehrbringer hat darauf zu achten, dass der verwendete Verschluss denselben Kriterien wie der Kanister genügt. Unsere Gebindeserie ist in allen gängigen Volumen-, Hals- und Gewichtsabstufungen millionenfach in pharmazeutischen Märkten erprobt. Durch unsere Riegelverpackung erhalten unsere Produkte gegenüber äußeren Verunreinigungen einen zusätzlichen Schutz.

Anwendungsbereich Pharma
Nennvolumen [l] 6
Einsatzgewicht [g] 280
Mündungs-Ø [mm] 55
Überlaufvolumen [ml] 6.600
Außendimensionen
(L x B x H) [mm]
192 x 145 x 294
Rohmaterial HDPE

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Dekoration & Farbgestaltung

Wenn die äußeren Werte zählen

Am point of sale trägt das Erscheinungsbild einer Verpackung erheblich zur Kaufentscheidung bei. Unsere Packmittel können deshalb mittels Farb- und Dekorationswahl in ihrem Erscheinungsbild beeinflusst werden. Als Dekorationsverfahren können wir Ihnen die Etikettierung oder das Sleeven anbieten. Gerne besprechen wir hierzu unsere Möglichkeiten mit Ihnen.

Produktergänzungen

Für erweiterte Verpackungsfunktionen

Mehrwerte

Weshalb Sie unseren Produkten vertrauen dürfen

Konformitätserklärung & Rohstoffverwendungsnachweis

Regelgerechte Produktion, gesetzeskonforme Produkte

Als Hersteller von Lebensmittelverpackungen sind wir uns der Verantwortung für unsere Produkte und deren möglichen Einfluss auf abgepackte Lebensmittel bewusst. Mit größtmöglicher Sorgfalt werden daher alle Einflussgrößen auf unsere Produktionen und Produkte abgewogen und gelenkt. Von uns zum Einsatz als Lebensmittelbedarfsgegenstand hergestellte Verpackungen entsprechen allen nationalen und europäischen gesetzlichen Anforderungen. Die Prüfungen für diese Zusicherung werden immer nach aktueller Gesetzeslage durch ein externes akkreditiertes Institut auf Basis eines von uns festgelegten "worst-case-Szenarios" durchgeführt. Gerne stellen wir Ihnen bei Bedarf unsere Konformitätserklärung zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzgeber jede Herstellungsstufe von Lebensmittelbedarfsgegenständen verpflichtet hat, eine eigene abgeprüfte, konsistente und jeweils aktuelle Konformitätserklärung auszustellen. Wir können deshalb keine diesbezüglichen kundenseitigen Vorlagen beantworten.

Beständigkeitsliste

Kompatibilitätsaussagen zu unseren Rohstoffen

Die nachfolgenden Beständigkeitsaussagen für PE sollen als Hilfestellung und erster Anhaltspunkt dienen, mit welchen Stoffen unsere Produkte kompatibel sein sollten. Unsere Hilfestellung entbindet Sie aber keinesfalls von eigenen Verträglichkeitsprüfungen.


Gefahrgutrecht

Sicherheitsregelungen für gefährliche Güter

Unter http://www.bam.de/de/service/amtl_mitteilungen/gefahrgutrecht/gefahrgutregeln_a.htm gibt die Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) eine Übersicht über alle relevanten Themen des Gefahrgutrechts. Hierin findet sich unter anderem auch die ständig aktualisierte Assimilierungsliste (BAM-GGR004/Anhang 1), anhand der Inverkehrbringer von Gefahrgütern einsehen können, mit welchen Simulanzien Gefahrgutverpackungen für ihren Einsatzzweck zugelassen sein müssen.

Individualentwicklung

Wenn „weitergetüftelt“ werden soll

Wenn die verfügbaren Standards am Markt Ihre Anforderungen nicht decken oder Sie das Besondere suchen, sind Sie bei uns an der richtigen Adresse: In strukturierten Prozessen führen wir Sie von der Entwicklung bis zum fertigen Serienprodukt einer ganzheitlich durchdachten Individuallösung zu. Dabei können wir jederzeit auf die Expertise aller Gruppen-Unternehmensbereiche mit unterschiedlichen Fertigungstechnologien, Produkt- und Prozessschwerpunkten zurückgreifen.

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